Wach sein
"Gebt den Leuten mehr Schlaf —
und sie werden wacher sein, wenn sie wach sind."

Kurt Tucholsky (1890 - 1935), deutscher Schriftsteller

 

 

 

Radiofrequenztherapie der Nasenmuscheln und des Gaumensegels

  • Nasentropfenabhängigkeit
  • behinderte Nasenatmung  
  • Nasenmuschelvergrößerung    
  • Gaumensegelverlängerung (Webbing)
     

Hauptursache des habituellen Schnarchens ist die Vibration der erschlafften Gaumensegelmuskulatur oft in Kombination mit einer behinderten Nasenatmung.
Durch gezielte Punktionen mit dem bipolaren RFITT®-Applikator wird submukös in ein bis drei Sitzungen das Gewebe des Gaumensegelmuskels koaguliert.

Eine behinderte Nasenatmung kann durch vergrößerte Nasenmuscheln und/oder eine Nasenscheidewandverbiegung hervorgerufen sein. Bei einer geringgradigen Verbiegung reicht oft eine Behandlung der beiden unteren Nasenmuscheln aus, um eine befriedigende Passage für die Luft in der Nase zu erreichen.

In vielen Fällen kann so auf eine Nasenscheidewandoperation verzichtet werden. Auch bei geschlossener Nase durch Nasentropfenabhängigkeit kann eine bessere Belüftung erreicht werden, so daß auch die Anwendung von abschwellenden Nasentropfen vermieden werden kann.
 

Eine Verbrennung der Schleimhaut wie bei der Lasertechnik erfolgt nicht, es ist kaum mit Schmerzen zu rechnen.
Die Gaumensegelmuskulatur schrumpft und vernarbt im behandelten Areal.

Diese gezielte Vernarbung bewirkt eine Straffung des Gewebes mit dem Effekt: Die Vibration des Gaumensegels wird stark einschränkt und damit die Hauptursache des habituellen Schnarchens weitgehend beseitigt.

Vergrößerte Nasenmuscheln können sehr schonend ohne Schleimhautschädigung mit der Radiofrequenztechnik verkleinert werden.

Das Radiofrequenzgerät gibt ein Signal, sobald eine ausreichende Behandlung erfolgt ist. Eine Verbrennung des Gewebes, wie bei Laserbehandlungen, mit starker Borkenbildung in der Nase, kann bei ausreichender Erfahrung des Anwenders vermieden werden.

1-2 Kontrollen nach der Anwendung reichen erfahrungsgemäß aus. Eine Arbeitspause, bei einer Tätigkeit ohne große körperliche Anstrengung, ist am Tag nach dem Eingriff nicht erforderlich!
 

Die Radiofrequenztherapie ist ausgereift, anwenderfreundlich und zeichnet sich durch eine hohe Sicherheit aus. Als minimal invasives ambulantes Verfahren ist sie nicht nur besonders schonend für den Patienten, sondern auch sehr effizient.


Auch eine Volumenreduktion des Zungengrundes kann in lokaler Betäubung in einer Sitzung ambulant erreicht werden.
 

Das Radiofrequenzverfahren wird ambulant in örtlicher Betäubung durchgeführt.
Bei Eingriffen in der Nase reicht sehr oft eine betäubende Einlage aus, bei Eingriffen im Gaumensegel und Verkleinerung der Mandeln wird das Areal mit einer Oberflächenanästhetikum vorbehandelt und anschließend bis zu 10ml Lokalanästhetikum nahezu schmerzlos eingespritzt.
 

Bei länger dauernder Nasenatmungsbehinderung ist eine Allergie auszuschließen. Es gibt zusätzlich eine Vielzahl nicht allergischer Entzündungsformen. 

Bei der Inspektion der Nase, gegebenenfalls in Einzelfällen auch unter Zuhilfenahme einer CT-Untersuchung oder eines Volumentomogramms wird  beurteilt, ob eine Volumenreduktion der unteren Muscheln mittels Radiofrequenztechnik genügt oder ob zusätzlich ein kleiner endoskopischer Eingriff an der mittleren Nasenmuschel notwendig ist.

Nur durch eine sorgfältige Diagnostik kann ein Nasenatmungsproblem sicher gelöst werden und Wiederholungseingriffe vermieden werden.

 

 

Radiofrequenztherapie Gaumensegel
Radiofrequenztherapie Nasenmuschel
Radiofrequenztherapie zur Mandelverkleinerung

 

 

Radiofrequenztherapie
in örtlicher Betäubung:

 

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